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Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA)

Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) legt einheitliche EU-Marktvorschriften für Kryptowerte fest. Die Verordnung umfasst Kryptowerte, die derzeit nicht durch bestehende Finanzdienstleistungsgesetze reguliert sind.

Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Vermarkter von Kryptowerte (einschließlich wertbezogener Token und elektronischer Geld-Token) decken Transparenz, Offenlegung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen ab.

Der neue Rechtsrahmen wird die Marktintegrität und die finanzielle Stabilität unterstützen, indem er öffentliche Angebote von Kryptowerte reguliert und sicherstellt, dass Verbraucher besser über die damit verbundenen Risiken informiert sind.

Umsetzungsmaßnahmen der MiCA

Übersicht über den Konsultationsprozess der MiCA

Europa veröffentlicht die MiCA-Konsultationspakete nacheinander, beginnend mit den Maßnahmen der Level-2- und Level-3-Maßnahmen mit den kürzesten Fristen. Diese beinhalten unter anderem Themen wie Genehmigung, Governance, Interessenkonflikte und Beschwerdeverfahren.

Das erste Paket wird im Juli 2023 veröffentlicht. Die ESMA plant, das zweite Paket im Oktober 2023 zu veröffentlichen. Das dritte und letzte Konsultationspaket, das die MiCA-Mandate mit einer Frist von 18 Monaten umfasst, wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 veröffentlicht. Ein sequenzieller Ansatz ermöglicht eine bessere Nutzung der verfügbaren Ressourcen (für die ESMA, die nationalen Aufsichtsbehörden und die Befragten).

Details zur Dauer jeder Konsultation werden veröffentlicht, sobald diese verfügbar sind.

Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) trat im Juni 2023 in Kraft. Die Verordnung umfasst eine beträchtliche Anzahl von Level-2- und Level-3-Maßnahmen, die vor der Anwendung des neuen Regimes entwickelt werden müssen (innerhalb eines Zeitrahmens von 12 bis 18 Monaten gemäß dem Mandat).

Während der Umsetzungsphase von MiCA konsultiert die ESMA (in enger Zusammenarbeit mit der EBA, der EIOPA und der EZB) die Öffentlichkeit zu einer Reihe von technischen Standards, die schrittweise in drei Paketen veröffentlicht werden. Ziel ist es, Entwürfe der Level-2- und Level-3-Maßnahmen so schnell wie möglich unter Einbeziehung der öffentlichen Kommentare bereitzustellen. Das Datum des Inkrafttretens der Maßnahmen hängt von ihrer Annahme durch die Europäische Kommission und der Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU ab.

Konsultationspaket 1

Das erste Konsultationspaket wird im Juli 2023 veröffentlicht. Dieses Paket enthält technische Standards für die folgenden Mandate:

Artikel 60, Absatz 13: Regulierungsvorschriften zum Inhalt der Mitteilung ausgewählter Einrichtungen an die nationalen Aufsichtsbehörden (ANC)

Artikel 60, Absatz 14: ITS zu Formularen und Vorlagen für die Mitteilung der Einrichtungen an die ANC

Artikel 62(5): RTS zum Inhalt des Antrags auf Genehmigung für CASP

Artikel 62, Absatz 6: ITS zu Formularen und Vorlagen für den Antrag auf Genehmigung für CASP

Artikel 71, Absatz 5: RTS zum Verfahren der Bearbeitung von Beschwerden

Artikel 72(5): RTS zur Verwaltung und Prävention, Offenlegung von Interessenkonflikten

Artikel 84, Absatz 4: RTS zu Informationsanforderungen für geplante Übernahmen

Konsultationspaket 2

Es wird erwartet, dass das zweite Konsultationspaket im Oktober 2023 veröffentlicht wird. Dieses Paket wird voraussichtlich alle verbleibenden Mandate mit einer Frist von 12 Monaten abdecken, einschließlich:

  • Nachhaltigkeitsindikatoren

  • Geschäftskontinuitätsanforderungen

  • Anforderungen an die Handels- und Orderbuchaufzeichnungen

  • Aufzeichnungsanforderungen für CASP

  • Klassifizierung, Vorlagen und Format der Whitepapers für Kryptowerte

  • Öffentliche Offenlegung von Insiderinformationen

Konsultationspaket 3

Es wird erwartet, dass das dritte und letzte Konsultationspaket im ersten Quartal 2024 veröffentlicht wird. Dieses Paket wird voraussichtlich alle verbleibenden Mandate mit einer Frist von 18 Monaten abdecken, einschließlich:

  • Einstufung von Kryptowerte als Finanzinstrumente

  • Überwachung, Erkennung und Meldung von Marktmissbrauch

  • Anlegerschutz:

    • Rückforderungsanträge

    • Eignung der Beratungs- und Portfoliomanagement-Dienstleistungen für den Kunden

  • Richtlinien und Verfahren für Kryptowerte-Übertragungsdienste, einschließlich der Rechte der Kunden

  • Systemresilienz und Sicherheitszugriffsprotokolle

Erforschen Sie die regulatorische Exzellenz mit MiCA

Hervorheben der entscheidenden Bedeutung der vollständigen Umsetzung der eingeleiteten Protokolle ohne Ausnahme. Das Nichtabschließen verstößt nicht nur gegen die Unternehmenspolitik, sondern hat auch erhebliche rechtliche Folgen, einschließlich möglicher rechtlicher Probleme mit den zuständigen staatlichen Behörden jedes Landes.

Das Unvollständigmachen von Protokollen stellt ein erhebliches Risiko dar, das zur Sperrung des Kontos, rechtlichen Sanktionen und der Einstufung als Geldwäscheaktivität führen kann. Es ist unerlässlich, dass alle Protokolle sorgfältig und zügig abgeschlossen werden, um solche Konsequenzen zu vermeiden.

Wir vertrauen darauf, dass jeder von Ihnen die Schwere dieses Anliegens erkennt und sich strikt an die Protokolle der Organisation und die gesetzlichen Anforderungen hält.

Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, „Übergangsmaßnahmen“ (Artikel 143 von MiCA) umzusetzen, die es den Entitäten oder Unternehmen, die bereits Kryptowerkedienste gemäß der geltenden Gesetzgebung in ihren Rechtsordnungen erbringen, während der Übergangsphase von MiCA (d.h. der 18-monatigen Periode nach der vollständigen Anwendung im Dezember 2023) ermöglichen, dies weiterhin zu tun. Diese Übergangsmaßnahmen umfassen:

  • Eine Bestimmung zum Erwerb von Rechten gemäß Art. 143 (3): Den Entitäten, die vor dem 30. Dezember 2023 Kryptowerkedienste gemäß den national anwendbaren Gesetzen erbringen, zu erlauben, dies bis zum 1. Juli 2026 oder bis zur Erteilung oder Ablehnung einer MiCA-Genehmigung fortzusetzen.

  • Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gemäß Art. 143 (6) – für Entitäten, die bereits zum 30. Dezember 2023 gemäß der national anwendbaren Gesetzgebung für die Erbringung von Kryptowerkediensten autorisiert waren.

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Verpflichtender Abschluss des Protokolls und rechtliche Auswirkungen

Einhaltung des Protokolls für den Erwerb von Kryptowertanlagen

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Absolut! Betrug im Kryptowährungsbereich zu vermeiden, ist entscheidend, um Ihre Investitionen zu schützen und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Hier sind einige wesentliche Tipps, die Ihnen helfen werden, sich vor Krypto-Betrügereien zu schützen:

Wie wirst du profitieren?

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Wir haben Ihnen geholfen

MiCA zielt darauf ab, Rechtssicherheit und Klarheit für Emittenten und Dienstleister, die auf dem Kryptowerte-Markt tätig sind, zu schaffen. Es deckt verschiedene Aspekte ab, einschließlich der Emission und Bereitstellung von Kryptowerte, der Anforderungen für Dienstleister von Kryptowerkediensten und der Schutzmaßnahmen für Investoren.